Barrierefreiheit

Beschreibung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen gemäß § 3 Absatz 2 BFSG

Unser Webportal wurde unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Barrierefreiheitsanforderungsverordnung (BFSGV) gestaltet und umgesetzt.
Die Barrierefreiheitsanforderungen wurden insbesondere in folgenden Bereichen erfüllt:
 
  1. Wahrnehmbarkeit
    • Alle wesentlichen Inhalte, Funktionen und Services des Webportals sind für Nutzerinnen und Nutzer mit unterschiedlichen Wahrnehmungseinschränkungen zugänglich.
    • Texte, Bilder, Videos und interaktive Elemente sind mit alternativen Texten, Untertiteln oder Audiodeskriptionen versehen.
    • Farbkontraste und Schriftgrößen wurden so gewählt, dass sie gut lesbar sind.

  2. Bedienbarkeit
    • Die Navigation durch das Webportal ist vollständig per Tastatur möglich.
    • Es werden keine zeitlichen Einschränkungen erzwungen, die eine Nutzung für Menschen mit motorischen Einschränkungen erschweren würden.
    • Die Benutzeroberfläche ist konsistent und intuitiv gestaltet, um die Orientierung zu erleichtern.

  3. Verständlichkeit
    • Inhalte und Anleitungen werden in einfacher und klarer Sprache dargestellt.
    • Fehlermeldungen sind eindeutig und mit Lösungshinweisen versehen.
    • Formulare sind verständlich beschriftet und enthalten Eingabehilfen.

  4. Robustheit
    • Das Webportal ist mit gängigen assistiven Technologien kompatibel (z. B. Screenreadern).
    • Die technische Umsetzung folgt anerkannten Standards wie der EN 301 549.

  5. Technische Umsetzung
    • Die barrierefreie Gestaltung wurde bei der Entwicklung von Beginn an berücksichtigt (\"Accessibility by Design\").
    • Es wurden regelmäßige Tests zur Barrierefreiheit mit unterstützenden Technologien durchgeführt.
    • Der Quellcode wurde validiert und entspricht aktuellen Webstandards.

  6. Feedback und kontinuierliche Verbesserung
    • Nutzerinnen und Nutzer haben die Möglichkeit, Barrieren zu melden.
    • Eingehende Hinweise werden evaluiert und ggf. in die Weiterentwicklung des Webportals einbezogen.
    • Ein Feedbackmechanismus ist auf der Website leicht zugänglich.